AUFGRUND TECHNISCHER PROBLEME SIND NUR ÜBER DIE 017681248605 ERREICHBAR

Häuslichen Krankenpflege gem. § 37 SGB V

Pflegesachleistung § 36 SGB XI

Pflegesachleistung § 36 SGB XI und §37 SGB V


Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf 131 € pro Monat für haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuung und – bei Pflegegrad 1 sogar – für Körperpflege. Dieses Budget kann flexibel eingesetzt werden, z. B. für Unterstützung im Alltag oder zur Entlastung von Angehörigen.
💡 Wichtig: Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort, sondern sammeln sich an – bis zu 1.572 € pro Jahr. Dieser Betrag bleibt bis zum 30.06. des Folgejahres verfügbar.
📞 Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung und passende Angebote!

Menschen mit Pflegegrad 2 oder höher haben Anspruch auf Verhinderungspflege – eine Leistung der Pflegeversicherung, die die Betreuung übernimmt, wenn pflegende Angehörige verhindert sind. Wir bieten Verhinderungspflege flexibel an: stundenweise oder über einen längeren Zeitraum, ganz nach Ihrem Bedarf.
Ihnen stehen dafür bis zu 3.539 € pro Jahr zur Verfügung.
📞 Für weitere Informationen und eine persönliche Beratung kontaktieren Sie uns gerne!
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