Backnanger Herz ambulante Pflege
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Unsere Leistungen

Behandlungspflege

häusliche medizinische Behandlungspflege nach ärztlicher Anordnung nach SGB V in Backnang

Häuslichen Krankenpflege gem. § 37 SGB V


  • Häusliche Krankenpflege in Backnang und der Umgebung
  • Wundversorgung, Verbandswechsel
  • Blutzucker und Blutdruckkontrolle
  • Medikamentengabe und richten von Medikamenten
  • Infusionen und Injektionen
  • Stoma-Versorgung
  • Dekubitusbehandlung
  • Kompressionsversorgung
  • Katheterpflege und Blasenspülungen

Grundpflege

häusliche Grundpflege nach SGB XI in Backnang

Pflegesachleistung § 36 SGB XI 


  • Grundpflege von Pflegebedürftigen in Backnang und der Umgebung
  • Mobilisation, Lagern, Hilfe beim Aufstehen und Verlassen des Bettes
  • An- und Auskleiden
  • Waschen, Duschen, Baden, Teilwaschen
  • Mund- & Zahnpflege
  • Kämmen
  • Hilfe bei Ausscheidungen
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • pflegerische Prophylaxen
  • pflegerische Betreuung
  • Grundpflege § 37 SGB V nach einer Krankenhausentlassung
  • und vieles mehr...

Haushaltsführung

Serviceleistungen

Haushaltshilfe für alte und kranke Menschen in Backnang, Winnenden, Aspach

Pflegesachleistung § 36 SGB XI und §37 SGB V


  • Haushaltshilfe in Backnang und der Umgebung
  • Reinigung der Wohnung
  • Zubereitung einer Mahlzeit
  • Einkaufen für den täglichen Bedarf
  • Unterstützung bei der Organisation von Dienstleistungen
  • Hilfe beim Verlassen und/oder Wiederaufsuchen der Wohnung
  • Begleitung bei Aktivitäten außerhalb der Wohnung
  • Botengänge
  • Wäschepflege & Betten beziehen
  • Hauswirtschaftliche Versorgung § 37 SGB V nach einer Krankenhausentlassung
  • und vieles mehr...

Serviceleistungen

Entlassungsleistungen

Serviceleistungen

häusliche Pflege in Backnang , Winnenden und Aspach

  • Behördengänge
  • Hilfsmittel- & Medikamentenbeschaffung
  • Rezeptbesorgung
  • Besorgung von Essen auf Rädern
  • Organisation eines Hausnotrufgeräts
  • Vermittlung von Physiotherapeuten, med. Fußpflege, Friseurin usw.
  • Höherstufungsservice

Entlassungsleistungen

Entlassungsleistungen

Entlassungsleistungen

ambulanter Pflegedienst Backnang

Seit dem 1. Januar 2017 haben alle Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad in der häuslichen Pflege einen Anspruch auf einen Entlastungsbeitrag in Höhe von 131,00 Euro monatlich (insgesamt bis zu 1.572 Euro im Jahr). Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig.

Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für  Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. Soweit der monatliche Leistungsbetrag in einem Kalendermonat nicht (vollständig) ausgeschöpft worden ist, wird der verbliebene Betrag jeweils in die darauffolgenden Kalendermonate übertragen. Leistungsbeträge, die am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbraucht worden sind, können noch bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres übertragen werden. 

Für mehr Informationen können Sie uns gerne kontaktieren.

Verhinderungspflege

Entlassungsleistungen

Entlassungsleistungen

Pflegerische Beratung in der häuslichen Pflege in Backnang

Urlaub/Krankheitsvertretung pflegender Angehörige

Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr, die sogenannte Verhinderungspflege, wenn die pflegebedürftige Person mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist.

Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den pflegebedürftigen Menschen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.

Wird die Verhinderungspflege von Personen sichergestellt, die nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind und nicht mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, beläuft sich die Leistung auf bis zu 1.685 Euro je Kalenderjahr.

Für mehr Informationen nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

Unser Leistungskatalog

Alle  Leistungen die ein  Arzt oder eine Ärztin verordnet sind für den Versicherten  kostenlos und werden direkt mit den Krankenkassen abgerechnet.  

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